Auf das Vorliegen eines Umgehungsgeschäfts, insb die Notwendigkeit eines Zuflusses an den Erben, kommt es nicht mehr an, wenn die zur Umgehung seiner Zahlungspflicht gewählte, "schikanöse" Vorgangsweise zum Verlust von Forderungsrechten der aus der Testamentsauflage Begünstigten geführt hat.
2 Ob 131/21k