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Bewertung von Liegenschaften zwecks Bestimmung der vermögensabhängigen Entschädigung des Erwachsenenvertreters

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2022/91NZ 2022, 300 - 304 Heft 6 v. 24.6.2022

Welche der in § 4 GrEStG bzw der Grundstückswertverordnung angeführten Berechnungsarten für die Liegenschaftsbewertung heranzuziehen ist, steht dem Steuerpflichtigen grundsätzlich zur freien Auswahl, wobei regelmäßig wohl jene Methode gewählt wird, die die geringste Steuerbelastung für den Einzelnen bedeutet. Es ist sachgerecht, diese Richtschnur auch auf die Wahl der Berechnungsmethode für die Ermittlung der vermögensabhängigen Entschädigung des Erwachsenenvertreters anzuwenden, insbesondere zum Schutz der betroffenen Person bzw ihres Vermögens.

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