vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unzulässigkeit des Rechtswegs für Außerstreitantrag gegen Corona-Schutzmaßnahmen

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2022/90NZ 2022, 298 - 300 Heft 6 v. 24.6.2022

1. Für Begehren, mit denen Gerichte einem Rechtsträger ein bestimmtes hoheitliches Tun oder Unterlassen auftragen sollen, ist der Rechtsweg unzulässig.

2. Die Richtigstellung der Parteibezeichnung ist im Außerstreitverfahren auch ohne formelle Beschlussfassung zulässig, wenn sich aus dem Inhalt des Antrags in vernünftig nachvollziehbarer Weise bestimmen lässt, gegen wen sich der Antrag richtet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!