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Pflicht der dienstleistenden europäischen Rechtsanwälte zur Teilnahme am ERV

RechtsprechungVariaJudikaturN. N.NZ 2022/29NZ 2022, 103 - 105 Heft 2 v. 21.2.2022

Dienstleistende europäische Rechtsanwälte sind bei der Vertretung von Mandanten vor österreichischen Gerichten (ebenso wie Notare) in gleicher Weise wie der inländische Rechtsanwalt (Notar) zur Teilnahme am ERV verpflichtet; dies gilt unabhängig davon, ob im Verfahren absolute, relative oder gar keine Anwaltspflicht besteht.

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