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Gemeinsame Adoption auch für Lebensgefährten

RechtsprechungVariaJudikaturN. N.NZ 2022/30NZ 2022, 106 - 108 Heft 2 v. 21.2.2022

1. Nach Ansicht des VfGH ist es im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz sowie das Recht auf Privat- und Familienleben gem Art 8 iVm Art 14 EMRK geboten, die geltende Rechtslage (insb § 191 Abs 2 ABGB) dahin auszulegen, dass bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen auch Lebensgefährten die gemeinsame - gleichzeitige oder sukzessive - Adoption offensteht. Dementsprechend sind die geltenden Bestimmungen des ABGB in diesem Sinne auszulegen. Diese Ansicht des VfGH stimmt auch mit der herrschenden Ansicht im juristischen Schrifttum überein.

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