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Eingaben per Fax im Außerstreitverfahren

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2022/197NZ 2022, 630 - 631 Heft 12 v. 22.12.2022

Eingaben mittels Telefax sind auch im Außerstreitverfahren in analoger Anwendung des § 89 Abs 3 GOG iVm § 60 Geo zulässig und fristenwahrend, müssen jedoch durch Nachbringung der Originalunterschrift verbessert werden.

10 Ob 33/22h

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