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Keine Anfechtung des Antrittsberichts des Erwachsenenvertreters

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2022/198NZ 2022, 631 - 632 Heft 12 v. 22.12.2022

Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rekurses ist, dass der angefochtene Ausspruch tatsächlich den Charakter eines Beschlusses hat, also einer Willenserklärung des Gerichts, mit der es über ein Rechtsschutzbegehren oder über den Fortgang des Verfahrens entscheidet. Ein "Beschluss" des Erstgerichts über den Antrittsbericht des Erwachsenenvertreters ist daher nicht anfechtbar.

2 Ob 144/22y

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