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Anm gem § 40 Abs 2 WEG: Löschung, Rücktritt gem § 21 IO, Verwertung und Verteilung

RechtsprechungTreuhand, Exekutions- und InsolvenzrechtJudikaturN. N.NZ 2022/196NZ 2022, 627 - 630 Heft 12 v. 22.12.2022

1. Die Durchführung einer gerichtl Verteilung setzt die abgeschlossene Verwertung des Massebestandteils voraus. Wird eine mit Absonderungsrechten belastete Sache verkauft, ist eine Verteilung erst dann vorzunehmen, wenn der Kaufvertrag gerichtl bewilligt wurde und unbedingt wirksam ist.

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