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Verzicht auf Schenkungswiderruf nicht gröblich benachteiligend

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2022/195NZ 2022, 624 - 627 Heft 12 v. 22.12.2022

Auf einen individuell ausgehandelten, in einem in Form des Notariatsakts errichteten Übergabsvertrag enthaltenen Schenkungswiderruf, der dem Übergeber vom vertragserrichtenden Notar erklärt und richtig verstanden wurde, ist § 879 Abs 3 ABGB nicht anwendbar.

4 Ob 103/22h

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