Es besteht jedenfalls dann kein deliktischer Anspruch auf Auskunft eines Gesellschafters gegen den Geschäftsführer, wenn er bereits von der Gesellschaft Auskunft erhalten hat.
6 Ob 248/20v
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Es besteht jedenfalls dann kein deliktischer Anspruch auf Auskunft eines Gesellschafters gegen den Geschäftsführer, wenn er bereits von der Gesellschaft Auskunft erhalten hat.
6 Ob 248/20v
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