Ob eine Schenkung nach dem neuen Erbrecht befristet oder unbefristet beim Pflichtteil hinzu- und anzurechnen ist, wird sehr verschieden beantwortet. Der folgende Beitrag setzt sich mit den beiden in jüngerer Zeit dazu veröffentlichten Stellungnahmen kritisch auseinander. Am Ende findet sich zudem eine tabellarische Übersicht, wie die praktisch relevantesten Fälle nach allen bisher vertretenen Ansichten zu lösen wären.