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Pfändung des Anwartschaftsrechts des Nachlegatars

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2021/108NZ 2021, 417 - 420 Heft 8 v. 2.9.2021

1. Auch bei einer Sprungeintragung gem § 22 GBG sind dieselben Voraussetzungen wie für eine schrittweise gesonderte Verbücherung zu beachten.

2. Eine rechtskräftige Amtsbestätigung des VerlassenschaftsG ist im Grundbuchsverfahren nicht weiter überprüfbar.

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