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Keine Antragslegitimation Dritter im Erwachsenenschutzverfahren

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2020/76NZ 2020, 275 - 276 Heft 7 v. 29.7.2020

Dritten Personen kommt im Erwachsenenschutzverfahren kein Antragsrecht zu. Sie haben keinen Anspruch auf eine Entscheidung des Gerichts, selbst wenn ihre Interessen tangiert werden.

3 Ob 205/19x

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