Mit der rechtskräftigen Aufhebung der Adoption kommt es zum Wiederaufleben der familienrechtlichen Beziehungen zwischen dem leiblichen Elternteil und dem Wahlkind. Durch einen solchen Beschluss wird in die Rechtsposition des leiblichen Vaters unmittelbar eingegriffen. Dies führt zur Parteistellung und zur Rechtsmittellegitimation des leiblichen Elternteils.
2 Ob 73/19b