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Scheitern einer Beschlussanfechtung am Bestandschutz bei einer Umwandlung

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2020/34NZ 2020, 108 - 114 Heft 3 v. 2.4.2020

1. Bei der GmbH wird im Gesetz nicht zwischen bloß anfechtbaren und nichtigen Beschlüssen unterschieden. Die Rsp geht grundsätzlich davon aus, dass sowohl Einberufungs- und Ankündigungsmängel als auch Inhaltsmängel des Gesellschafterbeschlusses diesen nur anfechtbar machen. Dagegen entfalten "Scheinbeschlüsse" von vornherein keine Wirksamkeit. Diese liegen jedoch nur ausnahmsweise vor.

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