1. Die Rückzahlung eines Privatkredits des Gesellschafters durch die Gesellschaft ist eine unzulässige Einlagenrückgewähr.
2. Es kann offenbleiben, ob bei unzulässigen Austauschgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschafter der Gesellschaft nur Wertersatz in der Höhe des von ihr zu wenig Empfangenen zuzubilligen ist.