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Unanfechtbarkeit der Androhungen von Ordnungsstrafen

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2020/117NZ 2020, 398 Heft 10 v. 30.10.2020

Die bloße Androhung von Ordnungsstrafen für den Fall der Nichtbefolgung einer ergangenen Verfügung ist nicht anfechtbar, weil sie lediglich eine Belehrung und Warnung hinsichtlich der im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen darstellt. Sie ist nicht der Rechtskraft fähig und gefährdet die Rechtsstellung des Beteiligten noch nicht.

8 Ob 144/19p

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