vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unanfechtbarkeit der Androhungen von Ordnungsstrafen

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2020/117NZ 2020, 398 Heft 10 v. 30.10.2020

Die bloße Androhung von Ordnungsstrafen für den Fall der Nichtbefolgung einer ergangenen Verfügung ist nicht anfechtbar, weil sie lediglich eine Belehrung und Warnung hinsichtlich der im Gesetz normierten Ungehorsamsfolgen darstellt. Sie ist nicht der Rechtskraft fähig und gefährdet die Rechtsstellung des Beteiligten noch nicht.

8 Ob 144/19p

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!