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Verbücherungsfähigkeit eines deutschen Erbscheins, Anerkennung der Erbengemeinschaft und der Testamentsvollstreckung nach deutschem Recht

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2019/31NZ 2019, 94 - 99 Heft 3 v. 29.3.2019

1. Ein von einem nach der EuErbVO zuständigen deutschen Amtsgericht ausgestellter Erbschein ist eine Erbenbescheinigung iSd § 33 Abs 1 lit d GBG.

2. Der deutsche Erbschein muss - ebenso wie das europäische Nachlasszeugnis - die Liegenschaft(en) nicht konkret bezeichnen.

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