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Heimfallsrecht

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2019/32NZ 2019, 99 - 100 Heft 3 v. 29.3.2019

1. Auch eine den Erbantrittserklärungen widersprechende Erklärung der Finanzprokuratur nach § 184 AußStrG kann das Verfahren über das Erbrecht auslösen.

2. Der Antrag auf Übergabe der Verlassenschaft nach § 184 Abs 1 AußStrG ist nicht unwiderruflich und kann zurückgenommen werden.

2 Ob 54/18g

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