Die vor Kurzem im BGBl (I 2008/126) kundgemachte Novelle des GlücksspielG dehnt ua den Spielerschutz, der bisher dem Gesetzeswortlaut nach auf Inländer beschränkt war, auf EU- und EWR-Bürger aus. Die Neuregelung tritt am 1. 1. 2009 in Kraft.
Die vor Kurzem im BGBl (I 2008/126) kundgemachte Novelle des GlücksspielG dehnt ua den Spielerschutz, der bisher dem Gesetzeswortlaut nach auf Inländer beschränkt war, auf EU- und EWR-Bürger aus. Die Neuregelung tritt am 1. 1. 2009 in Kraft.