Änderung des NÖ Landarbeiterkammergesetzes - ua betreffend Verlängerung der Funktionsperiode der Vollversammlung auf 6 Jahre und Herabsetzung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht auf das vollendete 17. Lebensjahr - und der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung. LGBl NÖ 9000-8, 70. Stück, und LGBl NÖ 9005-5, 71. Stück, beide ausgegeben am 17.09.2004.