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NÖ BauO § 13 Abs 7

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4961/42/98 Heft 4961 v. 1.9.1998

( NÖ BauO § 13 Abs 7 ) Der Abgabentatbestand für eine Grundabtretungs-Ausgleichsabgabe ist dann erfüllt, wenn beim erstmaligen Anlass für eine Grundabtretung vom Grundeigentümer nichts oder eine Fläche in einem geringeren Ausmaß abgetreten werden muss. VwGH 97/17/0247 v. 20.04.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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