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Nichtverlängerungserklärung bei befristetem Dienstvertrag

Experten-ForumDr. F. M. AdamovicARD 5570/5/2005 Heft 5570 v. 25.2.2005

Redaktionelle Anmerkung zu OGH 17.11.2004, 9 ObA 107/04g, ARD 5570/4/2005

Rechtssatz des OGH

Die „ Nichtverlängerungserklärung “ des Arbeitnehmers bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist einer Selbstkündigung nicht gleichzuhalten ; der Arbeitnehmer schuldet daher den für den Fall der Selbstkündigung vereinbarten Rückersatz von Ausbildungskosten nicht .

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