( EFZG § 3 Abs 3, § 8 Abs 1 ) Die Nichterstattung von "Sonderzahlungen" durch den Krankenversicherungsträger ist nicht verfassungswidrig.
VfGH B-1280/95 v. 24.09.1996
Das Anknüpfen an Sonderzahlungen bei der Berechnung der Engeltfortzahlungsbeiträge hat primär berechnungstechnischen Charakter und läßt vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des VfGH die Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts oder die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm als so wenig wahrscheinlich erkennen, daß der VfGH die Behandlung einer diesbezüglichen Beschwerde ablehnt.