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Neufestsetzung von Lehrlingseinkommen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6973/2/2025 Heft 6973 v. 5.11.2025

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingseinkommen und Sonderzahlungen mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2025 für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Sportadministration: Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr € 800,40, im 2. Lehrjahr € 1.011,30 und im 3. Lehrjahr € 1.403,80. (BGBl II 2025/230)

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