Als Element im Bereich der Mitarbeiterbindung im Tourismus ist die Errichtung eines gesetzlichen Fonds für Tourismusbeschäftigte geplant (Regierungsvorlage 15. 10. 2025, 253 BlgNR 28. GP ). Der Tourismusbeschäftigtenfonds soll dazu dienen, Maßnahmen zu fördern, für die keine Leistungen oder Förderungen des Arbeitsmarktservice gebühren, und damit etwa eine Tourismusfachkraft unterstützen, die sich im Rahmen ihres bestehenden Dienstverhältnisses weiterbilden möchte, oder eine Saisonkraft, die eine Ausbildung besuchen möchte, die ihr eine ganzjährige Beschäftigung im Bereich Tourismus ermöglicht. Ausbildungen im Bereich Tourismus, die nicht vom AMS gefördert werden, sind beispielsweise Kurse wie Food und Beverage Management, Housekeeping Manager, diätetisch geschulte Köchin oder Koch (Diplomlehrgang) oder "Online Marketing trifft KI im Tourismus" (zu den infrage kommenden Ausbildungen siehe unter www.weiterbildungsdatenbank.at ). Das neue Gesetz soll mit 1. 1. 2026 in Kraft treten.

