Mit BGBl I 2025/77 wurde die gesetzliche Grundlage für die Festsetzung von bundesweit einheitlichen Trinkgeldpauschalen ab 1. 1. 2026 geschaffen. Nun hat die ÖGK für folgende Branchen neue, bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen festgesetzt (jeweils pro Kalendermonat):
Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe (Dienstnehmer mit Inkasso: € 65,-; Dienstnehmer ohne Inkasso: € 45,-; Lehrlinge und Pflichtpraktikanten: € 20,-)
