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Meldung der Arbeitszeit bei SV-Anmeldung

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6981/2/2026 Heft 6981 v. 14.1.2026

Seit 1. 1. 2026 ist bei der Anmeldung eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung verpflichtend auch das Ausmaß der vereinbarten (wöchentlichen) Arbeitszeit anzugeben (siehe bereits ARD 6957/10/2025). Wie diese neue Verpflichtung in der Praxis umzusetzen ist, erläutert die ÖGK in ihrem Magazin DGservice Nr 4/Dezember 2025 (Direktlink: https://tinyurl.com/SV-Meldung-Arbeitszeit )

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