Seit 1. 1. 2026 ist bei der Anmeldung eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung verpflichtend auch das Ausmaß der vereinbarten (wöchentlichen) Arbeitszeit anzugeben (siehe bereits ARD 6957/10/2025). Wie diese neue Verpflichtung in der Praxis umzusetzen ist, erläutert die ÖGK in ihrem Magazin DGservice Nr 4/Dezember 2025 (Direktlink: https://tinyurl.com/SV-Meldung-Arbeitszeit )

