Mit 1. 1. 2026 werden Spenglerbetriebe (mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe) in den Sachbereich Abfertigung nach dem BUAG einbezogen (siehe bereits ARD 6910/10/2024). Dies gilt auch für an Spenglerbetriebe überlassene Arbeitskräfte, die dem KV-Metallgewerbe unterliegen. Für laufend zur SV gemeldete Bauarbeiter der einbezogenen Spenglerbetriebe ist eine Änderungsmeldung der ÖGK zu übermitteln (siehe dazu auch die Info der ÖGK unter dem Direktlink https://tinyurl.com/Spengler-Abfertigung ).

