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Nachgeholte Instandsetzung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1992, 195 Heft 5 v. 1.5.1992

1. Schönheitsreparaturen nicht gesondert abziehbar

EStG § 4 Abs 1, § 4 Abs 4, § 28 Abs 2

Aufwendungen für Schönheitsreparaturen (hier: Malerarbeiten), die im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Eigentumswohnung vorgenommen werden, sind nicht als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar, wenn sie im Rahmen einer umfassenden Renovierung und Modernisierung anfallen.

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