DBA-BRD
Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österr Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, daß die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht „im Gewerbebetrieb ... des Gesellschafters“ (Abschn 78 Abs 12 ESt-RL 1984) liegt.