( § 32 AngG ) Fortgesetzte tolerierte Dienstpflichtverletzungen können im Fall einer deswegen ungerechtfertigten Entlassung im Anlassfall zu einem Mitverschulden des Arbeitnehmers und daraus sogar zu einem gänzlichen Entfall einer Kündigungsentschädigung führen.
ASG Wien 29.08.2000, 14 Cga 64/99d, Berufung erhoben