( § 29 AngG , § 9 UrlG ) Zur Beurteilung der Höhe des Entschädigungsanspruchs für einen bei einer fristwidrigen Kündigung während der fiktiven Kündigungsfrist neu entstehenden Urlaubsanspruchs ist eine Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauchs in der fiktiven Kündigungsfrist nicht zu prüfen, so dass - unbeschadet einer etwaigen Anrechnung des Naturalurlaubs aus einem neuen Dienstverhältnis - der neu entstandene Urlaub in der Höhe der vollen Urlaubsentschädigung abzugelten ist.