§ 333 Abs 4 ASVG - Für die Beurteilung eines allfälligen Mitverschuldens eines bei einem Arbeitsunfall verletzten Arbeitnehmers ist es nicht von Bedeutung, ob ihm die Stellung eines „Aufsehers im Betrieb“ iSd § 333 Abs 4 ASVG zukam. Dies wäre nur dann von Bedeutung, wenn ein dem Arbeitnehmer unterstellter Mitarbeiter zu Schaden gekommen wäre. OGH 11. 8. 2006, 9 ObA 81/06m.