( ASVG § 203 ) Für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) durch eine Berufskrankheit ist nicht entscheidend, welcher Prozentsatz der MdE bei Wiederaufnahme der schädigenden Tätigkeit anzurechnen wäre.
OGH 10 Ob S 187/98t v. 09.06.1998