vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GewO § 82 lit f, ASchG § 70

ArbeitsrechtARD 5012/20/99 Heft 5012 v. 16.3.1999

( GewO § 82 lit f, ASchG § 70 ) Ist die vom Arbeitgeber bei Arbeiten an einer Schleifmaschine zur Verfügung gestellte Schutzbrille insofern zum Arbeiten ungeeignet, als die Sichtscheiben auf Grund der vorgegebenen Arbeitsbedingungen anlaufen, ist der Arbeitnehmer zur Arbeitsverweigerung berechtigt. ASG Wien 33 Cga 119/98f v. 20.10.1998, Berufung erhoben.

Anm.: Bestätigt durch OLG Wien 9 Ra 55/99w v. 14. 4. 1999, ARD 5034/9/99.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte