( ASVG § 4 Abs 2, § 5 Abs 1 Z 3 lit a ) Ein Lehrer ist auch dann als in einem Dienstverhältnis beschäftigt anzusehen, wenn er von einer exterritorialen Einrichtung (Botschaft) auf „Werkvertragsbasis“ aufgenommen und von einer religiösen (Privat-)Stiftung beschäftigt wird.
VwGH 95/08/0297 v. 23.06.1998