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Minderheitsgesellschafter als Bürge, Schadenersatzanspruch bei fehlender Beteiligung eines weiteren vorgesehenen Bürgen

KONSUMENTENSCHUTZWRInfo 2006/362WRInfo 2006, 281 Heft 18 v. 19.12.2006

(§ 896 ABGB, § 1295 ABGB, § 1346 ABGB, § 1359 ABGB, § 1360 ABGB, § 1363 ABGB, § 1364 ABGB, § 1 KSchG, § 6 Abs 1 Z 8 KSchG, § 25c KSchG, § 25d KSchG) Ist die Beteiligung des Minderheitsgesellschafters eine bloße Finanzinvestition und übt er (daher) keinen relevanten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft aus, handelt es sich bei dem mit dem Minderheitsgesellschafter abgeschlossenen Bürgschaftsvertrag um ein Verbrauchergeschäft iSd KSchG.

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