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Geltendmachung von Leistungsschutzrechten durch den Tonträgerhersteller

URHEBERRECHTWRInfo 2006/363WRInfo 2006, 282 Heft 18 v. 19.12.2006

(§ 34 Abs 1 IPRG, § 18a UrhG, § 76 UrhG, § 85 Abs 1 UrhG) Derjenige, der für die Dauer der CD-Aufnahme eine Unterkunft für die Gruppe sowie das Aufnahmestudio bereitgestellt hat, als Aufnahmeleiter tätig war, alleine das Mischpult bediente, die Stücke auf Bandmaschine und Harddisk

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