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Meldepflicht bei gewerberechtlicher Geschäftsführung durch Prokuristen

BetriebswichtigesARD 4931/21/98 Heft 4931 v. 8.5.1998

Zu ARD 4928/21/98 betreffend Position des gewerberechtlichen Geschäftsführers, die seit der Gewerberechtsnovelle 1992 nicht mehr mit einer Person besetzt werden darf, die nur Prokurist ist, ist insbesondere zur Meldepflicht von Änderungen bei der gewerberechtlichen Geschäftsführung durch Prokuristen Nachstehendes zu ergänzen:

Diese Regelung gilt nicht für die freien Gewerbe.

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