vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 9

BetriebswichtigesARD 4931/22/98 Heft 4931 v. 8.5.1998

( BAO § 9 ) Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft - und zwar zur Gänze - auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichten, es sei denn, er weist nach, dass diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden. VwGH 95/16/0155 v. 12.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte