Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf des BMASK sollen ab 1. 1. 2017 die geltenden Meldeverpflichtungen für Dienstgeber reduziert werden, gleichzeitig soll eine vereinfachte Anmeldung vor Arbeitsantritt Platz greifen. Dazu sollen die derzeit bestehenden drei unabhängigen Meldungen - nämlich die Versichertenzeitenmeldung (zum Beispiel die Anmeldung), die Beitragsnachweisung und der Beitragsgrundlagennachweis - zu einer neuen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung zusammengeführt werden. Zudem sieht der Entwurf ua eine Vereinfachung der Lohnverrechnung durch die Aufhebung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze und eine Entlastung der Beitragsschuldner durch eine Senkung der Verzugszinsen vor. Ministerialentwurf 25. 3. 2015, 104/ME NR 25. GP.