Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 17. 3. 2015 zu den Eckpunkten der ab 1. 1. 2016 greifenden Steuerreform hat die Legistikerstellung zum Steuerreformgesetz begonnen. Bis Anfang Mai soll der ME vorliegen und nach 4- bis 6-wöchiger Begutachtungsfrist am 16. 6. 2015 die RV, damit der Beschluss im Parlament im Juli noch vor der Sommerpause erfolgen kann. Als Vorabinformation hat das BMF auf seiner Homepage die steuerlichen Maßnahmen der Steuerreform 2015/2016 in einer Information übersichtlich zusammengefasst (www.bmf.gv.at | Steuern | Rechtsnews-Steuern | Aktuelle Informationen).