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Mangelhaftes Dienstzeugnis

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtARD 6407/9/2014 Heft 6407 v. 24.7.2014

AngG: § 39

ABGB: § 1163

Sowohl die Urkundeneigenschaft des Dienstzeugnisses als auch das sogenannte Erschwernisverbot des § 39 Abs 1 AngG bzw § 1163 Abs 1 ABGB verlangen eine in der äußeren Form einwandfreie Ausfertigung des Dienstzeugnisses; die äußere Form des Zeugnisses darf jedenfalls nicht so beschaffen sein, dass daraus auf eine mangelnde Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer geschlossen werden kann (vgl OGH 20. 1. 2012, 8 ObA 7/12f, ARD 6226/5/2012).

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