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Mäßigung einer Konventionalstrafe auf Null

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtARD 6407/8/2014 Heft 6407 v. 24.7.2014

AngG: § 38

Verstößt ein Arbeitnehmer zwar gegen die vertraglich vereinbarte Konkurrenzklausel, ist aber ein konkreter Schaden nicht feststellbar und wurden auch die beengten wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers berücksichtigt, so ist die Mäßigung der Konventionalstrafe auf Null gerechtfertigt.

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