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Maklergesetz-Änderungsgesetz

GesetzgebungBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/75Zak 2023, 52 Heft 3 v. 20.2.2023

Stand: Regierungsvorlage 21. 12. 2022 (1900 BlgNR 27. GP )

Mit dem Maklergesetz-Änderungsgesetz (MaklerG-ÄG), das am 1. 7. 2023 in Kraft treten soll, wird zum Schutz von Wohnungsmietern im neuen § 17a MaklerG das Erstauftraggeberprinzip (Bestellerprinzip) umgesetzt.

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