§ 435 ABGB
Eine während des Zweiten Weltkriegs geschaffene Luftschutzstollenanlage kann ihrer Beschaffenheit nach ein sonderrechtsfähiges Rechtsobjekt sein.
OGH 29.6.2011, 7 Ob 99/11a
§ 435 ABGB
Eine während des Zweiten Weltkriegs geschaffene Luftschutzstollenanlage kann ihrer Beschaffenheit nach ein sonderrechtsfähiges Rechtsobjekt sein.
OGH 29.6.2011, 7 Ob 99/11a