( AngG § 26 Z 2, ABGB § 905 ) Meldet sich ein Arbeitnehmer krank und überweist der Arbeitgeber ihm bei Fälligkeit das Entgelt nach Nachfristsetzung nicht rechtzeitig, ist der Arbeitnehmer auch dann zum Austritt berechtigt, wenn der Arbeitgeber das Entgelt zur Abholung bereithält.
OLG Wien 10 Ra 148/97a v. 23.06.1997, Revision unzulässig