( EStG § 2 Abs 3 ) Die versuchte Vermarktung eines Produkts, dessen Patent als sinnhaftig und positiv beurteilt wurde, das aber letztlich keine generelle behördliche Bewilligung erlangte und daher keinen entsprechenden Absatz fand, stellt insbesondere dann Liebhaberei dar, wenn es über 40 Jahre dauern würde, bis die bereits angefallenen Verluste abgedeckt wären.
VwGH 92/13/0282 v. 16.12.1998