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Kosten für Trauerkleidung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5016/13/99 Heft 5016 v. 30.3.1999

( ABGB § 549, ErbStG § 20 Abs 4 ) Kosten für Trauerkleidung nächster Angehöriger können, solange sie den Vermögensverhältnissen des Verstorbenen entsprechen, als Nachlassverbindlichkeit vom Nachlass abgezogen werden (Anm.: und wirken damit auch erbschaftssteuerschonend).

OGH 6 Ob 297/98i v. 26.11.1998

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